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Päpstlicher Segen
-
Um
einen
durch
den
Apostolischen
Nuntius
gewährten
Päpstlichen
Segen
zu
erhalten
(für
Hochzeiten
und
zum
25./50./60.
Hochzeitsjubiläum),
ist
eine
schriftliche
Empfehlung
des
Ortspfarrers
nötig.
Apostolische
Segen
aus
Anlaß
von
Priesterjubiläen
(25.,
50.,
55.,
60.)
bedürfen
des
Nihil
Obstat"
des
zuständigen
Ordinarius.
- Alle anderen Anfragen für einen Päpstlichen Segen fallen in die Zuständigkeit der Elemosineria Apostolica in Rom, bei der Segensdokumente auch für Privatpersonen erhältlich sind, sofern diese den kanonischen Kriterien entsprechen.
Die Anschrift lautet:
Elemosineria Apostolica
Apostolischer Palast
V-00120 Vatikanstadt
https://www.elemosineria.va/papal-blessing-parchments/?lang=de