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Päpstlicher Segen
- Um einen durch den Apostolischen Nuntius gewährten Päpstlichen Segen zu erhalten (für Hochzeiten und zum 25./50./60. Hochzeitsjubiläum), ist eine schriftliche Empfehlung des Ortspfarrers nötig. Apostolische Segen aus Anlaß von Priesterjubiläen (25., 50., 55., 60.) bedürfen des Nihil Obstat" des zuständigen Ordinarius.
- Alle anderen Anfragen für einen Päpstlichen Segen fallen in die Zuständigkeit der Elemosineria Apostolica in Rom, bei der Segensdokumente auch für Privatpersonen erhältlich sind, sofern diese den kanonischen Kriterien entsprechen.
Die Anschrift lautet:
Elemosineria Apostolica
Apostolischer Palast
V-00120 Vatikanstadt
https://www.elemosineria.va/papal-blessing-parchments/?lang=de